Russisch-orthodoxe Kirche: eine kriminelle Organisation?


Religion Eine "Benetton"-Kampagne: der Papst küsst einen Imam

Veröffentlicht am Oktober 11th, 2012 | von Humanist News

0

 

Wien (RiP). Schwere Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit der Lehre und Praxis gleich dreier orthodoxer Kirchen mit der österreichischen Verfassung sind einer ausführlichen Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen, die gestern dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) vorgelegt wurde. Diese wurde gemeinsam von der „Initiative Religion ist Privatsache“ und der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien eingebracht. Namentlich wurden die russisch-, serbisch- und bulgarisch-orthodoxe Kirchen genannt, die im jeweiligen Land, in dem die Kirchenführung ihren Sitz hat, zur Verletzung der Grund- und Menschenrechte von Schwulen und Lesben aufgerufen haben.

Eine "Benetton"-Kampagne: der Papst küsst einen Imam

Eine “Benetton”-Kampagne: der Papst küsst einen Imam

Von besonderer Brisanz ist jener Teil der Sachverhaltsdarstellung, der die Aktivität der russisch-orthodoxen Kirche behandelt. Mehrere Indizien lassen nämlich darauf schließen, dass die Aktivität dieser Kirche in der Russischen Föderation nach österreichischem Rechtsverständnis auf das Vorliegen einer kriminellen Organisation im Sinne des § 287a StGB schließen lässt.

Laut Initiativevorstand Eytan Reif ist die Befassung des BVT notwendig geworden, nachdem das Kultusamt den am 6.8.2012 eingebrachten Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Anerkennung der russisch-orthodoxen Kirche mangels Aberkennungsmöglichkeiten zurückgewiesen hat. Reif dazu: „Insbesondere im Fall der russisch-orthodoxen Kirche zeigt sich das österreichische Religionsrecht von seiner absurden Seite. Einmal gesetzlich anerkannt, kann diese homophobe und demokratiefeindliche Organisation tun, was sie will – ihre gesetzliche und finanzielle Privilegierung in Österreich kann sie nämlich nicht mehr verlieren.“ Kein Verständnis hat Reif für den Umstand, dass diese „russische regimenahe Organisation über die von ihr vollkommen abhängige österreichische Niederlassung“ hierzulande Gesetze begutachten und gemeinsam mit anderen homophoben Kirchen den orthodoxen Religionsunterricht auf Staatskosten autonom gestaltet darf“. Abschließend hob Reif hervor, dass „gerade Österreich den theologisch fundierten und nach wie vor vorhandenen antisemitischen Grundtenor, den alle orthodoxen Kirchen teilen, nicht mit einer unreflektierten staatlichen Privilegierung erwidern darf“.

Die Verhetzung gegen eine Personengruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung stellt in Österreich eine Straftat dar, die gem. § 283 StGB mit bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann. Die Gründung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist in Österreich gem § 278a StGB mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren zu bestrafen.

Link zur Sachverhaltsdarstellung im Wortlaut:

www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/Pussy/SD_an.pdf

 

Tags: eytan reif, Hosi, Pussy Riot, religion ist privatsache, russisch orthodoxe Kirche, serbisch orthodoxe Kirche, , , § 287a StGB


Über den Autor

Humanist News

Nutzen Sie das Kontaktformular am unteren Ende dieser Seite für Anfragen an die Redaktion.



Hinterlasse eine Antwort

Back to Top ↑

Switch to our mobile site